Rechtsprechung
LG Essen, 06.04.2011 - 56 Qs 25/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Beiordnung, Aktenkenntnis
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 140 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dem Angeklagten ist ein Pflichtverteidiger bei fehlender Möglichkeit einer Vorbereitung der Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nach § 147 StPO beizuordnen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2; StPO § 147
Dem Angeklagten ist ein Pflichtverteidiger bei fehlender Möglichkeit einer Vorbereitung der Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nach § 147 StPO beizuordnen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Falsche Verdächtigung ist schwierig,
Verfahrensgang
- AG Essen, 29.03.2011 - 35 Ds 17/11
- LG Essen, 06.04.2011 - 56 Qs 25/11
Papierfundstellen
- StV 2011, 663
Wird zitiert von ...
- LG München I, 09.04.2021 - 19 Qs 8/21
Notwendige Verteidigung bei dem Vorwurf der falschen Verdächtigung
Beim Tatvorwurf der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB - der vorliegend neben dem Vorwurf der uneidlichen Falschaussage gem. § 153 StGB im Raum steht - gilt die Sachlage grundsätzlich als schwierig, da zur Klärung des Tatvorwurfs zwei Geschehensabläufe zu rekonstruieren und zueinander ins Verhältnis zu setzen sind, womit ein Normalbürger regelmäßig überfordert ist (LG Essen Beschl. v. 9.5.2011 - 56 Qs 25/11, BeckRS 2011, 25713).Anders als bei vielen anderen Tatbeständen des Kernstrafrechts, reicht hier die Möglichkeit einer laienhaften Einschätzung des Rechts nicht aus, um sich ausreichend zu verteidigen (vgl. LG Essen Beschl. v. 9.5.2011 - 56 Qs 25/11, BeckRS 2011, 25713).